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Werklohnfälligkeit aufgrund verweigerter Sicherstellung
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 22
- Rechtsprechung, 101 Wörter
- Seiten 76-76
- https://doi.org/10.33196/bbl201902007601
20,00 €
inkl MwStFür eine wirksame Nachfristsetzung nach § 1170b ABGB reicht, dass sie faktisch gewährt wird, sofern für den Besteller der Verzug mit ausreichender Sicherheit erkennbar ist. Die vorzeitige Vertragsaufhebung nach § 1170b Abs 2 ABGB kann durch prozessuale Erklärung erfolgen, indem der Werkunternehmer den Werklohn fällig stellt. Mit der Vertragsaufhebung entfällt die Verpflichtung des Unternehmers zur Herstellung, Vollendung oder Verbesserung des Werks. Der Besteller muss daher den auf die erbrachte Teilleistung entfallenden Aufwand bezahlen, auch wenn diese wertlos ist. Weist die erbrachte Teilleistung Mängel auf, muss sich der Unternehmer den durch die unterbliebene Verbesserung ersparten Aufwand anrechnen lassen.
- Werklohnfälligkeit aufgrund verweigerter Sicherstellung
- OGH, 27.11.2018, 4 Ob 209/18s
- § 1168 Abs 2 ABGB
- § 1170b ABGB
- BBL-Slg 2019/79
- Baurecht
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