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Werkvertrag; Anweisung des Bestellers in Ausschreibungsunterlagen

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Vom Besteller beigestellte Gutachten, auf deren Grundlage das Werk erstellt werden soll, können dann, wenn ihre Berücksichtigung vertraglich vereinbart wird, als Anweisungen im Sinne des § 1168a ABGB verstanden werden.

  • BBL-Slg 2020/110
  • Werkvertrag
  • Anweisung des Bestellers in Ausschreibungsunterlagen
  • OGH, 19.02.2020, 7 Ob 191/19t
  • Baurecht
  • § 1168a ABGB

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