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Wertsicherung nach dem Verbraucherpreisindex ist sachlich gerechtfertigt
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 37
- Rechtsprechung, 1340 Wörter
- Seiten 495 -496
- https://doi.org/10.33196/wobl202412049502
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Eine Wertsicherung nach dem VPI entspricht va bei längerer Vertragslaufzeit dem legitimen Bedürfnis des Vermieters, den Mietzins an die Geldentwertung anzupassen, um damit das Äquivalenzverhältnis zu wahren.
- OGH, 27.05.2024, 1 Ob 64/24d, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- LG St. Pölten, 7 R 10/24m
- WOBL-Slg 2024/133
- § 6 Abs 1 Z 5 KSchG
- Miet- und Wohnrecht
- § 879 Abs 3 ABGB