Zum Hauptinhalt springen

Wettbewerbsrecht: Zum Schadenersatzanspruch von Personen, die auf dem vom Kartell betroffenen Markt nicht als Anbieter oder Nachfrager tätig sind (Österreich)

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Art 101 AEUV ist dahin auszulegen, dass Personen, die nicht als Anbieter oder Nachfrager auf dem von einem Kartell betroffenen Markt tätig sind, sondern Subventionen in Form von Förderdarlehen an Abnehmer der auf diesem Markt angebotenen Produkte gewährt haben, verlangen können, dass Unternehmen, die an dem Kartell teilgenommen haben, zum Ersatz des Schadens verurteilt werden, den die betreffenden Personen erlitten haben, weil der Betrag der Subventionen höher war, als er ohne das Kartell gewesen wäre, so dass sie den Differenzbetrag nicht für andere gewinnbringendere Zwecke verwenden konnten.

  • EuGH, 12.12.2019, Rs C-435/18, (Otis GmbH, Schindler Liegenschaftsverwaltung GmbH, Schindler Aufzüge und Fahrtreppen GmbH, Kone AG, ThyssenKrupp Aufzüge GmbH/Land Oberösterreich ua; OGH [Österreich])
  • WBl-Slg 2020/1
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • Art 101 AEUV

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!