„Wetten“ auf aufgezeichnete Hunde- oder Pferderennen: Keine Sportwette, sondern Glücksspiel iSd § 1 Abs 1 GSpG
- Originalsprache: Deutsch
- AFSBand 2014
- UFS-Entscheidung, 2713 Wörter
- Seiten 54 -58
- https://doi.org/10.33196/afs201402005401
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Bei den auf Terminals, laufend beschickt durch einen Server, angebotenen aufgezeichneten Hunde- oder Pferderennen wird nicht auf ein zukünftiges Ereignis gewettet. Auswahl der Rennen und der Höhe der Quote erfolgt durch Zufallsgenerator, ansonsten sind keine Umstände des Renngeschehens bekannt. Da Verlust oder Gewinn nicht vom Zutreffen eines vermuteten Ausganges der Sportveranstaltung beim Spielteilnehmer aufgrund seiner Kenntnis der Rahmenbedingungen abhängt, sondern überwiegend vom Zufall, liegt keine Sportwette, sondern ein Glücksspiel iSd § 1 Abs 1 GSpG vor (Rechtssatz). Hinweis: VwGH-Beschwerde zur Zl 2013/16/0239 eingebracht.
- Fuchs, Hubert W.
- AFS 2014, 54
- Steuerrecht
- § 1 Abs 1 GSpG
- UFS, 22.11.2013, RV/0343-I/10
- § 33 TP 17 Abs 1 Z 6 und 7 GebG
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