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Widerruf der Zusicherung der Verleihung der Staatsbürgerschaft

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Ein Widerruf der Zusicherung der Verleihung der Staatsbürgerschaft kann nur auf besonders gewichtige, neu hinzutretende Umstände gestützt werden, die eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche, ein Grundinteresse der Gesellschaft berührende Gefahr begründen können. Dies ist der Fall, wenn entweder eine besonders gravierende Rechtsverletzung oder eine besondere Häufung von Rechtsverletzungen vorliegt.

  • § 10 Abs 2 Z 2 StbG
  • ZVG-Slg 2023/10
  • § 20 Abs 2 StbG
  • VfGH, 22.09.2022, E 1245/2022
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 10 Abs 1 Z 6 StbG

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