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Widerspruchsrecht einer Bank nach § 112 StPO

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 2014
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
1216 Wörter, Seiten 153-155

20,00 €

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Der Bank steht offenkundig kein Widerspruchsrecht gem § 112 StPO zu, weil es sich beim Bankgeheimnis bei Vollzug gerichtlich angeordneter Durchsuchung von Räumlichkeiten um kein Verschwiegenheitsrecht handelt, das bei sonstiger Nichtigkeit nicht durch Sicherstellung umgangen werden darf.

  • § 119 StPO
  • OLG Wien, 10.06.2013, 22 Bs 99/13i
  • § 120 StPO
  • § 112 StPO
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 116 StPO
  • JST-Slg 2014/25

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