Wie tief muss man graben? – Grundsätze einer vertieften Angebotsprüfung
- Originalsprache: Deutsch
- RPABand 20
- Judikatur, 3971 Wörter
- Seiten 202 -207
- https://doi.org/10.33196/rpa202004020201
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Bei einer vertieften Angebotsprüfung ist zu klären, ob die Preisgestaltung betriebswirtschaftlich erklär- und nachvollziehbar ist. Es handelt sich dabei um eine Plausibilitätsprüfung, bei der nicht die gesamte Kalkulation des Bieters minutiös nachvollzogen, sondern nur – grob – geprüft werden muss, ob ein seriöser Unternehmer die angebotenen Leistungen zu den angebotenen Preisen erbringen kann.
Hinterfragt werden muss, ob der angebotene Preis mit der der Ausschreibung zugrundeliegenden Leistung in einem adäquaten Verhältnis steht. Bei der Prüfung, ob ein Unterpreis vorliegt, kann es nach allgemeinem Verständnis nur darauf ankommen, ob ein Bieter anhand der ihm zur Verfügung stehenden Mittel kostendeckend kalkuliert hat.
Eine erstmals im Nachprüfungsverfahren vorgebrachte Erklärung betreffend die Plausibilität der Preise ist unbeachtlich.
- Reisinger, Stefan
- Ullreich, Stefan Mathias
- Pallitsch, Judith
- RPA 2020, 202
- Nachprüfungsverfahren
- Transparenzgebot
- betriebswirtschaftlich erklärbar und nachvollziehbar
- § 135 BVergG
- § 342 BVergG
- § 137 BVergG
- § 343 BVergG
- wesentlicher Einfluss
- kostendeckend kalkuliert
- vertiefte Angebotsprüfung
- § 138 BVergG
- Vergaberecht
- § 344 BVergG
- BVwG, 16.04.2020, W139 2225216-2/32E, „vertiefte Angebotsprüfung“
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