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Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Heft 4, Dezember 2014, Band 2014
Wieder einmal: Rechtsmissbrauch bei der Ziehung einer Bankgarantie
- Originalsprache: Deutsch
- ZRB Band 2014
- Judikatur, 2612 Wörter
- Seiten 172-176
- https://doi.org/10.33196/zrb201404017201
20,00 €
inkl MwStEs ist gerade Sinn einer Bankgarantie, dem Begünstigten eine sichere und durch Einwendungen nicht verzögerte Zahlung zu gewährleisten. Streitigkeiten sollen erst nach der Zahlung abgewickelt werden.
Eine Schutzwürdigkeit des Begünstigten aus einer Bankgarantie ist dann nicht gegeben, wenn dieser eine Leistung in Anspruch nimmt, obwohl eindeutig feststeht, dass er keinen derartigen Anspruch gegen den Dritten hat und ihm die Inanspruchnahme des Garanten deshalb als Rechtsmissbrauch vorzuwerfen ist. Ist hingegen die Abberufung der Bankgarantie aufgrund einer vertretbaren Auslegung des im Valutaverhältnis abgeschlossenen Vertrags erfolgt, liegt kein Rechtsmissbrauch vor. Hält sich der Begünstigte aus vertretbaren Gründen für berechtigt, kann ihm kein arglistiges oder rechtsmissbräuchliches Verhalten vorgeworfen werden.
Für den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs kommt es auf den Wissensstand bzw die Beweislage im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Garantie an.
- Wenusch, Hermann
- Rechtsmissbrauch
- Garantievertrag
- OGH, 25.03.2014, 10 Ob 14/14b
- ZRB 2014, 172
- Baurecht
- Bankgarantie
- § 1295 Abs 2 ABGB