


Wiederaufführung einer im Grenzbereich eingestürzten Steinschlichtungsmauer; konkludente Zustimmung; Miteigentum; Negatorienklage; Schutzzweck der Bauvorschriften
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 27
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1033 Wörter, Seiten 208-209
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Die Eigentumsfreiheitsklage dient auch der Abwehr von Eingriffen einzelner Miteigentümer in das gemeinsame Eigentum.
Die §§ 21 ff tir BauO 2011 über das Ansuchen um eine Baubewilligung bezwecken nicht den Schutz des reinen Vermögens
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- Wiederaufführung einer im Grenzbereich eingestürzten Steinschlichtungsmauer
- konkludente Zustimmung
- Schutzzweck der Bauvorschriften
- § 22 tir BauO
- OGH, 26.04.2024, 4 Ob 169/23s
- BBL-Slg 2024/153
- § 1311 ABGB
- Negatorienklage
- § 863 ABGB
- § 523 ABGB
- § 21 tir BauO
- Miteigentum
- Baurecht
- § 23 tir BauO
Die Eigentumsfreiheitsklage dient auch der Abwehr von Eingriffen einzelner Miteigentümer in das gemeinsame Eigentum.
Die §§ 21 ff tir BauO 2011 über das Ansuchen um eine Baubewilligung bezwecken nicht den Schutz des reinen Vermögens
- Wiederaufführung einer im Grenzbereich eingestürzten Steinschlichtungsmauer
- konkludente Zustimmung
- Schutzzweck der Bauvorschriften
- § 22 tir BauO
- OGH, 26.04.2024, 4 Ob 169/23s
- BBL-Slg 2024/153
- § 1311 ABGB
- Negatorienklage
- § 863 ABGB
- § 523 ABGB
- § 21 tir BauO
- Miteigentum
- Baurecht
- § 23 tir BauO