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Wiederaufleben der ursprünglichen Verpflichtung nach Rücktritt vom Vergleich

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Ein Rücktritt nach § 918 ABGB von einem noch nicht in das Erfüllungsstadium getretenen Vergleich mit Novationswirkung lässt die ursprüngliche Verpflichtung wieder aufleben, sofern die konkrete Absicht der Vertragsparteien nicht das Gegenteil ergibt.

  • § 918 ABGB
  • Öffentliches Recht
  • JBL 2023, 173
  • § 1376 ABGB
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • HG Wien, 30.12.2019, 63 Cg 84/17y
  • Zivilverfahrensrecht
  • OLG Wien, 29.06.2020, 2 R 20/20f
  • OGH, 24.03.2021, 3 Ob 148/20s
  • Arbeitsrecht

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