


Wiederaufleben der ursprünglichen Verpflichtung nach Rücktritt vom Vergleich
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 145
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2796 Wörter, Seiten 173-176
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Ein Rücktritt nach § 918 ABGB von einem noch nicht in das Erfüllungsstadium getretenen Vergleich mit Novationswirkung lässt die ursprüngliche Verpflichtung wieder aufleben, sofern die konkrete Absicht der Vertragsparteien nicht das Gegenteil ergibt.
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- § 918 ABGB
- Öffentliches Recht
- JBL 2023, 173
- § 1376 ABGB
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- HG Wien, 30.12.2019, 63 Cg 84/17y
- Zivilverfahrensrecht
- OLG Wien, 29.06.2020, 2 R 20/20f
- OGH, 24.03.2021, 3 Ob 148/20s
- Arbeitsrecht
Ein Rücktritt nach § 918 ABGB von einem noch nicht in das Erfüllungsstadium getretenen Vergleich mit Novationswirkung lässt die ursprüngliche Verpflichtung wieder aufleben, sofern die konkrete Absicht der Vertragsparteien nicht das Gegenteil ergibt.
- § 918 ABGB
- Öffentliches Recht
- JBL 2023, 173
- § 1376 ABGB
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- HG Wien, 30.12.2019, 63 Cg 84/17y
- Zivilverfahrensrecht
- OLG Wien, 29.06.2020, 2 R 20/20f
- OGH, 24.03.2021, 3 Ob 148/20s
- Arbeitsrecht