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Fuchs, Hubert W.

Wiederaufnahme des Verfahrens: Fehlen einer Begründung bei Verweis des BP-Berichts zur Verfahrenswiederaufnahme auf eine Textziffer, die nur die steuerlichen Auswirkungen darstellt

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Die Abgabenbehörde hat die Verfahrenswiederaufnahme nicht entsprechend begründet, wenn sie im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung lediglich auf eine Textziffer verweist, diese Textziffer jedoch keine der Feststellung (hier: Versagung der steuerlichen Anerkennung von Fremdleistungsaufwand) zugrunde liegenden Tatsachen (Sachverhaltsumstände), sondern nur Berechnungen beinhaltet (Rechtssatz 1).

Beinhaltet der KESt-Haftungsbescheid nur die Wiedergabe der §§ 95 Abs 1 EStG 1988, 201 Abs 2 Z 3 BAO, 202 Abs 1 BAO und eine einfache Ermessensbegründung unter Bezugnahme auf § 20 BAO, ist er mangels Bekanntgabe der neu hervorgekommenen Tatsachen aufzuheben (Rechtssatz 2).

Revision eingebracht (Amtsrevision).

  • Fuchs, Hubert W.
  • AFS 2020, 58
  • § 201 Abs 1 BAO
  • BFG, 23.01.2020, RV/7101905/2018
  • § 303 Abs 1 BAO
  • Steuerrecht
  • § 201 Abs 2 BAO
  • § 202 Abs 1 BAO

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