


Wiener Wettengesetz: Kostenvorschreibung an den Wettunternehmer nicht verfassungswidrig
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 8
- Inhalt:
- Materienrecht
- Umfang:
- 3154 Wörter, Seiten 58-62
20,00 €
inkl MwSt




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Bei Verstößen gegen das Wr Wettengesetz kann – unabhängig von der Frage der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit – (auch) der Wettunternehmer zum Ersatz der Kosten einer Beschlagnahme herangezogen werden. Diese Regelung findet ihre sachliche Rechtfertigung in dem Ziel, eine Umgehung der Ersatzpflicht nach § 64 Abs 3 VStG zu vermeiden; sie ist aus diesem Grund auch als zur Regelung des Gegenstands erforderlich anzusehen.
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- ZVG-Slg 2021/10
- VfGH, 07.10.2020, G 221/2020
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 23 Abs 8 Wr WettenG
- § 64 Abs 3 VStG
- Art 11 Abs 2 B-VG
Bei Verstößen gegen das Wr Wettengesetz kann – unabhängig von der Frage der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit – (auch) der Wettunternehmer zum Ersatz der Kosten einer Beschlagnahme herangezogen werden. Diese Regelung findet ihre sachliche Rechtfertigung in dem Ziel, eine Umgehung der Ersatzpflicht nach § 64 Abs 3 VStG zu vermeiden; sie ist aus diesem Grund auch als zur Regelung des Gegenstands erforderlich anzusehen.
- ZVG-Slg 2021/10
- VfGH, 07.10.2020, G 221/2020
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 23 Abs 8 Wr WettenG
- § 64 Abs 3 VStG
- Art 11 Abs 2 B-VG