Zum Hauptinhalt springen

Wiener Wettengesetz: Kostenvorschreibung an den Wettunternehmer nicht verfassungswidrig

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Bei Verstößen gegen das Wr Wettengesetz kann – unabhängig von der Frage der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit – (auch) der Wettunternehmer zum Ersatz der Kosten einer Beschlagnahme herangezogen werden. Diese Regelung findet ihre sachliche Rechtfertigung in dem Ziel, eine Umgehung der Ersatzpflicht nach § 64 Abs 3 VStG zu vermeiden; sie ist aus diesem Grund auch als zur Regelung des Gegenstands erforderlich anzusehen.

  • ZVG-Slg 2021/10
  • VfGH, 07.10.2020, G 221/2020
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 23 Abs 8 Wr WettenG
  • § 64 Abs 3 VStG
  • Art 11 Abs 2 B-VG

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!