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Hausmann, Till

Wieviel MRG verträgt ein Superädifikat?

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Das Judikat 10 Ob 62/11g hatte einen noch unter der Ägide des MG geschlossenen Mietvertrag über ein Grundstück zu beurteilen, auf welchem ein Eigenheim des Mieters durch diesen zu errichten war. Der OGH bejaht seit mehr als einem halben Jahrhundert, ungeachtet zwischenzeitiger massiver Kritik gewichtiger Stimmen in der Lehre, die Anwendbarkeit des § 30 MRG auf derartige Vertragsverhältnisse. Sonstige Normen des MRG, insb dessen Teil- und Vollausnahmebestimmungen, sind erst seit knapp 20 Jahren Gegenstand höchstgerichtlicher Judikatur. Diese erweist sich, im Gegensatz zur Lehre, welche mehrheitlich allenfalls Einzelanalogien für zulässig erachtet, als höchst unausgewogen. Dabei ist der Position der (mehrheitlichen) Lehre und derjenigen Rsp-Linie der Vorzug zu geben, welche eine pauschale Analogie sonstiger Normen des MRG ablehnt. Für eine Einzelanalogie kommen von vornherein nur sehr wenige Bestimmungen außerhalb des § 30 MRG in Frage, daneben erweisen sich auch eine Reihe einzelner Kündigungsgründe des Abs 2 leg cit als unanwendbar.

  • Hausmann, Till
  • WOBL 2013, 101
  • Superädifikat
  • § 1 Abs 5 MRG
  • § 1 Abs 2 MRG
  • § 1 Abs 4 MRG
  • § 435 ABGB
  • Miet- und Wohnrecht
  • Vollausnahmen vom und Teilanwendungsbereich des MRG
  • § 1 Abs 3 MRG
  • § 1092 ABGB
  • Mieterschutz
  • § 1091 ABGB
  • § 1090 ABGB

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