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Windkraftanlagen; Nebeneinander von Dienstbarkeiten; Unzulässigkeit einer Löschungsklage

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Die Einräumung einer nachrangigen Dienstbarkeit zum Bau und Betrieb einer Windkraftanlage an einem Grundstück, an dem bereits die Dienstbarkeit zum Bau und Betrieb einer Windkraftanlage für einen anderen Betreiber vorher eingeräumt wurde, verletzt den ersten Dienstbarkeitsberechtigten nicht in seinen bücherlichen Rechten, wenn diesem kein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt wurde. Eine Löschungsklage in Bezug auf die nachrangige Dienstbarkeit ist daher nicht zulässig.

  • § 63 GBG
  • § 62 GBG
  • Unzulässigkeit einer Löschungsklage
  • Nebeneinander von Dienstbarkeiten
  • § 61 GBG
  • Windkraftanlagen
  • OGH, 31.01.2024, 3 Ob 204/23f
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2024/90

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