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Wirksame WE-Begründung bei baulich getrennten Räumen?
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 33
- Rechtsprechung, 1806 Wörter
- Seiten 19-21
- https://doi.org/10.33196/wobl202001001901
30,00 €
inkl MwStDie Frage, ob eine WE-Begründung nach dem WEG 1948 wirksam erfolgt ist, muss nach diesem Gesetz entschieden werden. Laut den Vorgaben des WEG 1948 steht eine bauliche Trennung einzelner Räume eines WE-Objekts einer wirksamen WE-Begründung dann nicht entgegen, wenn nach der Verkehrsauffassung von einem einheitlichen WE-Objekt auszugehen ist. Davon ist bei Nebenräumen eines Geschäftsraums – wie etwa einem Magazin – in dessen unmittelbarer räumlicher Nähe grundsätzlich auszugehen.
- § 5 Abs 3 WEG
- WOBL-Slg 2020/5
- BG Hietzing, 9 C 115/17i
- OGH, 20.03.2019, 5 Ob 23/19x
- § 1 Abs 2 WEG
- § 58c Abs 1 WEG
- Miet- und Wohnrecht
- LGZ Wien, 40 R 36/18t
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