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Wirksamkeit einer Disziplinarordnung
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 30
- Rechtsprechung, 1069 Wörter
- Seiten 162-163
- https://doi.org/10.33196/wbl201603016202
30,00 €
inkl MwStAuch im Zusammenhang mit Kompetenzübertragungen durch Zentralbetriebsräte an eine Konzernvertretung gilt der Grundsatz, dass der Betriebsinhaber weder berechtigt noch verpflichtet ist, Untersuchungen über die interne Willensbildung der Belegschaftsorgane anzustellen. Der Betriebsinhaber kann daher eine Kompetenzübertragung als rechtswirksam ansehen, wenn er davon ordnungsgemäß verständigt wurde und keine Gründe erkennbar waren, aus denen er an der Wirksamkeit der Kompetenzübertragung hätte zweifeln müssen.
Eine Kompetenzübertragung an den Zentralbetriebsrat muss nicht durch alle Betriebsräte erfolgen. Dasselbe gilt für eine Übertragung von den Zentralbetriebsräten an die Konzernvertretung.
Ist die Errichtung einer Konzernvertretung mangelhaft, bleibt sie solange aufrecht, bis das Gericht sie infolge einer Anfechtungsklage für nichtig erklärt.
- WBl-Slg 2016/51
- OGH, 28.10.2015, 9 ObA 114/15b
- § 88b Abs 5 ArbVG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 102 ArbVG
- § 114 Abs 3 ArbVG
- OLG Linz, 08.07.2015, 12 Ra 51/15d-35
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