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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Wirksamkeit von Zustellungen durch elektronischen Zustelldienst
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 9
- Materienrecht, 838 Wörter
- Seiten 369-370
- https://doi.org/10.33196/zvg202205036901
20,00 €
inkl MwStAllein die Tatsache, dass der Empfänger von den elektronischen Verständigungen keine Kenntnis erlangte, ist nicht ausreichend, um nach § 35 Abs 7 Z 1 ZustG von der Unwirksamkeit der Zustellung auszugehen.
Das Scheitern des Einloggens bei einem elektronischen Zustelldienst an einem Mangel, der dem Empfänger zuzurechnen ist, verhindert die Wirksamkeit der Zustellung nicht. Verabsäumt es der die Dienste eines elektronischen Zustelldienstes freiwillig in Anspruch nehmende Empfänger, die Voraussetzungen für eine Abholung des Dokumentes zu schaffen, führt die Versendung der elektronischen Verständigung auch dann zu einer wirksamen Zustellung, wenn er keine Möglichkeit zum Download des Dokumentes hat.
- § 28b Abs 2 ZustG
- § 28b Abs 1 ZustG
- § 35 Abs 6 ZustG
- ZVG-Slg 2022/76
- LVwG Vlbg, 14.06.2022, LVwG-1-305/2022-R9
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 35 Abs 7 Z 1 ZustG
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