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Wirkung eines Konkurseröffnungsbeschlusses über ein Kreditinstitut
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 69
- Rechtsprechung des OGH, 1664 Wörter
- Seiten 274-276
- https://doi.org/10.47782/oeba202104027401
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inkl MwSt§§ 69, 70, 71, 71c, 79 IO. Trotz Aufhebung des Konkurseröffnungsbeschlusses und der Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanzen bleiben die Wirkungen der Konkurseröffnung aufrecht, bis der Eröffnungsantrag rechtskräftig ab- oder zurückgewiesen wurde. Führt die Verfahrensergänzung zum Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Konkurseröffnung sehr wohl vorliegen, so hat das ErstG nicht einen neuen Konkurseröffnungsbeschluss zu fassen, sondern auszusprechen, dass die Wirkungen der ursprünglichen Konkurseröffnung aufrecht bleiben.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- oeba-Slg 2021/2735
- OGH, 29.09.2020, 8 Ob 79/20f
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