Wirtschaftliche Auslegung der Bürgschaftsmitteilung!
- Originalsprache: Deutsch
- BRZBand 6
- Aufsatz, 2348 Wörter
- Seiten 187 -191
- https://doi.org/10.33196/brz201404018701
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Seit dem Jahre 2008 werden mitgliedstaatliche Garantien und Sicherheiten für Unternehmen an der Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen in Form von Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften („Bürgschaftsmitteilung“) gemessen. Zahlreiche mitgliedstaatliche Garantien sind seither entlang dieser Maßgaben gestaltet worden und decken – indes lediglich nominal – 80% des Kreditbetrags (80/20-Verteilung). Der Beitrag legt dar, dass eine solche formale Auslegung der Bürgschaftsmitteilung fehlgeht und welche Anforderungen an mitgliedstaatliche Garantieübernahmen bei einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu stellen sind.
- Ghazarian, Lucyne
- Koenig, Christian
- § 134 BGB
- Sicherheit
- Garantie
- Art 108 Abs 3 AEUV
- Besonderes Verwaltungsrecht
- Begünstigung des Kreditgebers.
- Art 107 Abs 1 AEUV
- Bürgschaftsmitteilung
- Vergaberecht
- Bürgschaft
- BRZ 2014, 187