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zeitschrift für hochschulrecht, hochschulmanagement und hochschulpolitik
Wissenschaftsfreiheit: Entwicklung und Herausforderungen in Zeiten des Postfaktizismus
- Originalsprache: Deutsch
- ZFHR Band 17
- Aufsatz, 10388 Wörter
- Seiten 113-126
- https://doi.org/10.33196/zfhr201804011301
9,80 €
inkl MwStSeit 1867 gilt der in Art 17 1. Satz StGG verankerte, 1920 in Bundesverfassungsrang rezipierte Grundsatz: Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei. In ihrer Entfaltung durch die verfassungsgerichtliche Judikatur wird die Wissenschaftsfreiheit trotz ihrer vorbehaltlosen Formulierung als unter immanenten Schranken stehendes Grundrecht angesehen. Während sie bisher vor allem als Recht darauf verstanden wurde, in der eigenen wissenschaftlichen Forschung keinen Genehmigungen oder Untersagungen zu unterliegen, liegen moderne Gefahren für die Wissenschaftsfreiheit auch im zumindest mittelbar durch die Verknüpfung verschiedener universitärer Rechtsvorschriften herbeigeführten Druck, Forschung nach bestimmten, als relevant erachteten Impact- und anderen Faktoren auszurichten. Postfaktisch muten dabei nicht nur das wenig hinterfragte Abstellen auf diese Faktoren, sondern auch die wachsende Bedeutung parastaatlicher „Wissenschaftsregulierung“ an. Hat die Wissenschaftsfreiheit diesen Herausforderungen überhaupt etwas entgegenzusetzen?
- Gamper , Anna
- § 155 BDG
- § 25 UG
- Evaluierung
- § 20 UG
- § 2 UOG
- Satzung Wirtschaftsuniversität Wien: Anhang 3; § 9
- § 14 UG
- Intentionalität
- § 98 UG
- § 1 FOG
- Entwicklungsplan
- Art 10 EMRK
- Satzungsteil „Evaluierung“ Universität Graz: § 1
- § 103 UG
- Wissenschaftsfreiheit
- Öffentliches Recht
- Forschung, freie
- Satzung Universität Salzburg: § 52
- Publikationen
- Richtlinien des Rektorats für die personenbezogene Evaluation Universität Klagenfurt: § 3
- ZFHR 2018, 113
- Art 81c B-VG
- Art 17 StGG
- Satzungsteil „Evaluierung“ Universität Innsbruck: § 8
- § 2 BVG Nachhaltigkeit
- § 105 UG
- § 97 UG
- Postfaktizismus
- § 51 UG
- § 113 UG
- § 22 Universitäts-KV
- Grundrechte
- Leistungsvereinbarung
- Art 149 B-VG
- § 6 BVG Nachhaltigkeit
- Satzungsteil „Qualitätssicherung (§ 19 Abs. 2 Z 3 Universitätsgesetz 2002)“ Universität Wien: §§ 7, 9
- § 165 BDG
- Art 13 StGG
- § 2 KUOG
- Peer Review
- Satzungsteil C Universität Klagenfurt: § 3
- Art 13 GRC
- § 2 UG
- § 25 Universitäts-KV
- § 12b UG
- Zielvereinbarung
- Kündigung
- Grundrechtsschranken
- § 13 UG
- Kollektivvertrag