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Wohnbau im „Grünland”; Swimmingpool; Garten; Grundbuch

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 23
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
39 Wörter, Seiten 98-98

20,00 €

inkl MwSt

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Die Errichtung eines Swimmingpools ist bei einem Wohnbau (ohne landwirtschaftlichen Betrieb) im „Grünland“ unzulässig.

Die im Grundbuch angeführte Nutzungsart des Grundstückes (hier: „Garten“) ändert nichts an der Verbindlichkeit der im Flächenwidmungsplan festgelegten Widmung.

  • § 30 oö ROG
  • BBL-Slg 2020/69
  • VwGH, 29.01.2020, Ra 2020/05/0004
  • Swimmingpool
  • Grundbuch
  • Baurecht
  • Garten
  • Wohnbau im „Grünland”

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