


Wohnbau im „Grünland”; Swimmingpool; Garten; Grundbuch
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 23
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 39 Wörter, Seiten 98-98
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Die Errichtung eines Swimmingpools ist bei einem Wohnbau (ohne landwirtschaftlichen Betrieb) im „Grünland“ unzulässig.
Die im Grundbuch angeführte Nutzungsart des Grundstückes (hier: „Garten“) ändert nichts an der Verbindlichkeit der im Flächenwidmungsplan festgelegten Widmung.
-
- § 30 oö ROG
- BBL-Slg 2020/69
- VwGH, 29.01.2020, Ra 2020/05/0004
- Swimmingpool
- Grundbuch
- Baurecht
- Garten
- Wohnbau im „Grünland”
Die Errichtung eines Swimmingpools ist bei einem Wohnbau (ohne landwirtschaftlichen Betrieb) im „Grünland“ unzulässig.
Die im Grundbuch angeführte Nutzungsart des Grundstückes (hier: „Garten“) ändert nichts an der Verbindlichkeit der im Flächenwidmungsplan festgelegten Widmung.
- § 30 oö ROG
- BBL-Slg 2020/69
- VwGH, 29.01.2020, Ra 2020/05/0004
- Swimmingpool
- Grundbuch
- Baurecht
- Garten
- Wohnbau im „Grünland”