


Wohnbauten; Immissionsschutz; Sachverständigengutachten; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 17
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 237 Wörter, Seiten 62-63
20,00 €
inkl MwSt




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Die von Wohnhausanlagen ausgehenden üblichen Lärmimmissionen müssen von Nachbarn hingenommen werden.
Das Vorbringen der Nachbarn, dass es sich bei einer Wohnhausanlage um ein außergewöhnlich massives Bauvorhaben handelt, zeigt noch nicht auf, dass sich die Immissionen der Wohnhausanlage nicht im Rahmen des üblichen Ausmaßes hielten.
Sofern Nachbarn keine besondere (= über das Übliche hinausgehende) Lärmbelästigung durch eine Wohnhausanlage behaupten, besteht kein Erfordernis, ein Sachverständigengutachten zu solchen Immissionen einzuholen.
-
- Giese, K.
-
- § 25 tir BauO
- Sachverständigengutachten
- Wohnbauten
- Immissionsschutz
- § 38 tir ROG
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- VwGH, 03.10.2013, 2010/06/0197
- Baurecht
- BBL-Slg 2014/54
Die von Wohnhausanlagen ausgehenden üblichen Lärmimmissionen müssen von Nachbarn hingenommen werden.
Das Vorbringen der Nachbarn, dass es sich bei einer Wohnhausanlage um ein außergewöhnlich massives Bauvorhaben handelt, zeigt noch nicht auf, dass sich die Immissionen der Wohnhausanlage nicht im Rahmen des üblichen Ausmaßes hielten.
Sofern Nachbarn keine besondere (= über das Übliche hinausgehende) Lärmbelästigung durch eine Wohnhausanlage behaupten, besteht kein Erfordernis, ein Sachverständigengutachten zu solchen Immissionen einzuholen.
- Giese, K.
- § 25 tir BauO
- Sachverständigengutachten
- Wohnbauten
- Immissionsschutz
- § 38 tir ROG
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- VwGH, 03.10.2013, 2010/06/0197
- Baurecht
- BBL-Slg 2014/54