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Wohnungseigentum; allgemeines Stiegenhaus; Einbau eines Behindertenlifts
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 23
- Rechtsprechung, 38 Wörter
- Seiten 158-158
- https://doi.org/10.33196/bbl202004015801
20,00 €
inkl MwStDie Zulässigkeit der Änderung nach baurechtlichen Vorschriften begründet für sich allein keine Duldungspflicht der anderen Wohnungseigentümer, weil die Genehmigung der Baubehörde (sofern sie erforderlich ist) zu den selbstverständlichen Erfolgsvoraussetzungen eines Änderungsvorhabens gehört.
- allgemeines Stiegenhaus
- Einbau eines Behindertenlifts
- Wohnungseigentum
- OGH, 20.02.2020, 5 Ob 218/19y
- § 16 Abs 2 WEG
- Baurecht
- BBL-Slg 2020/112
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