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Wohnungseigentum; allgemeines Stiegenhaus; Einbau eines Behindertenlifts

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 23
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
38 Wörter, Seiten 158-158

20,00 €

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Die Zulässigkeit der Änderung nach baurechtlichen Vorschriften begründet für sich allein keine Duldungspflicht der anderen Wohnungseigentümer, weil die Genehmigung der Baubehörde (sofern sie erforderlich ist) zu den selbstverständlichen Erfolgsvoraussetzungen eines Änderungsvorhabens gehört.

  • allgemeines Stiegenhaus
  • Einbau eines Behindertenlifts
  • Wohnungseigentum
  • OGH, 20.02.2020, 5 Ob 218/19y
  • § 16 Abs 2 WEG
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2020/112

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