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Wohnungskauf; unverbaubarer Panorama- Karawankenblick; Preisminderung

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Die Frage, ob die Sache dem Vertrag entspricht, ist auch danach zu beurteilen, was der Übernehmer aufgrund der über sie gemachten öffentlichen Äußerungen des Übergebers oder bestimmter dritter Personen, vor allem in der Werbung und in den der Sache beigefügten Angaben, erwarten kann.

  • BBL-Slg 2021/188
  • § 923 ABGB
  • § 924 ABGB
  • OGH, 20.04.2021, 5 Ob 40/21z
  • Preisminderung
  • § 871 ABGB
  • unverbaubarer Panorama- Karawankenblick
  • Baurecht
  • Wohnungskauf
  • § 922 ABGB

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