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ZaDiG 2009: Rechtsfolgen der Auftragsdurchführung aufgrund eines gefälschten Faxes.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 67
- Rechtsprechung des OGH, 1211 Wörter
- Seiten 64-65
- https://doi.org/10.47782/oeba201901006401
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inkl MwStZ 3 ABB; §§ 5, 1304 ABGB; §§ 24, 34, 44, 46 ZaDiG 2009; § 119 ZaDiG 2018. Ein Auftrag mit einer gefälschten Unterschrift autorisiert die auf seiner Grundlage durchgeführte Überweisung grundsätzlich nicht, und dem Kunden steht ein Berichtigungs- oder Erstattungsanspruch zu. Ob eine Ausnahme gemäß Z 3 Abs 1 ABB vorliegt, weil die Bank ohne Verschulden zur Ansicht kommen durfte, dass der Auftrag vom Kunden stammt, ist eine nicht revisible Einzelfallsfrage.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- oeba-Slg 2019/2538
- OGH, 27.09.2018, 9 Ob 54/18h
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