


ZaDiG 2018 auf Übertragung von Bitcoins zwischen E-Wallets unanwendbar
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 146
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 4923 Wörter, Seiten 598-603
30,00 €
inkl MwSt




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Eine Kryptowährung, jedenfalls in der festgestellten Ausgestaltung von Bitcoins, entspricht nach dem klaren Wortlaut des § 1 Abs 1 E-GeldG 2010 nicht der dort getroffenen Definition von E-Geld, zumal sie gerade keinen in Form einer Forderung gegenüber einem der vom Gesetz definierten E-Geld-Emittenten gespeicherten monetären Wert repräsentiert.
Das ZaDiG 2018 ist nicht auf die Übertragung von Bitcoins zwischen E-Wallets anwendbar.
-
- OLG Wien, 28.09.2023, 4 R 104/23b
- HG Wien, 31.05.2023, 37 Cg 10/22g
- JBL 2024, 598
- § 4 ZaDiG
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 1 E-GeldG
- Zivilverfahrensrecht
- OGH, 26.04.2024, 4 Ob 234/23z
- Arbeitsrecht
Eine Kryptowährung, jedenfalls in der festgestellten Ausgestaltung von Bitcoins, entspricht nach dem klaren Wortlaut des § 1 Abs 1 E-GeldG 2010 nicht der dort getroffenen Definition von E-Geld, zumal sie gerade keinen in Form einer Forderung gegenüber einem der vom Gesetz definierten E-Geld-Emittenten gespeicherten monetären Wert repräsentiert.
Das ZaDiG 2018 ist nicht auf die Übertragung von Bitcoins zwischen E-Wallets anwendbar.
- OLG Wien, 28.09.2023, 4 R 104/23b
- HG Wien, 31.05.2023, 37 Cg 10/22g
- JBL 2024, 598
- § 4 ZaDiG
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 1 E-GeldG
- Zivilverfahrensrecht
- OGH, 26.04.2024, 4 Ob 234/23z
- Arbeitsrecht