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Bruckner, Sarah/​Kaufmann, Marieta

Zeit für ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten

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Am 5. November 2015 brach in Mariana im brasilianischen Bundesstaat Minas Gerais das Rückhaltebecken einer Eisenerzmine des Unternehmens Samarco Mineração. Bei dem Desaster wurden 19 Menschen getötet und es gilt als die größte Umweltkatastrophe Brasiliens. Der brasilianische Konzern Vale und BHP Brasil, eine 100%-ige Tochter der britisch-australischen BHP Group, sind Eigentümer von Samarco Mineração. Die rechtliche Verantwortung transnationaler Unternehmen für Ereignisse in der Sphäre von Zulieferbetrieben oder Tochtergesellschaften ist umstritten. Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten (human rights due diligence) und Haftungskriterien sollten für Unternehmen verbindlich normiert werden. In einer Arbeitsgruppe des UN-Menschenrechtsrates wird seit 2014 ein Entwurf für ein international verbindliches Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten diskutiert. Die Betroffenen von Mariana sind mit zahlreichen Hürden bei der Geltendmachung ihrer Entschädigungsansprüche konfrontiert. Der Beitrag zeigt anhand dieses Falls das Potenzial eines UN-Abkommens zu Wirtschaft und Menschenrechten.

  • Kaufmann, Marieta
  • Bruckner, Sarah
  • Desaster von Mariana
  • UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten
  • Rom II-VO
  • Artikel 225 § 2 der brasilianischen Verfassung
  • UN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten (UNGP)
  • JURIDIKUM 2020, 34
  • Wirtschaft und Menschenrechte
  • human rights due diligence
  • globale ökonomische Ungleichheit
  • Brüssel Ia-VO
  • Entwurf (revised draft) vom 16. Juli 2019
  • Rechtsphilosophie und Politik

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