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- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 28
- Rechtsprechung, 2244 Wörter
- Seiten 582-585
- https://doi.org/10.33196/wbl201410058201
30,00 €
inkl MwStNicht ausgeglichene Zeitguthaben sind nur dann gesichert, wenn die zugrunde liegenden Arbeitsstunden im Sicherungszeitraum geleistet wurden und das Zeitguthaben im Sicherungszeitraum in eine fällige Geldforderung umgewandelt wurde. Das gilt auch für Zeitguthaben einer Arbeitnehmerin, die sich vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Mutterschutz und Karenzurlaub befunden hat.
- § 3a Abs 1 IESG
- § 10 Abs 1 AZG
- OGH, 28.04.2014, 8 ObS 4/14t
- § 19f Abs 3 AZG
- Art 2 Abs 2 der RL 2008/94 EG des EP und des Rates vom 22. Oktober 2008 über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
- LG Graz, 10.07.2013, 33 Cgs 59/13t-6
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2014/199
- OLG Graz, 20.01.2014, 6 Rs 72/13z-10
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