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Heft 9, September 2018, Band 32
Zeitlicher Zusammenhang des Auschlusses der Übernahme der Verbindlichkeiten durch den Erwerber mit dem Unternehmensübergang
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 32
- Rechtsprechung, 204 Wörter
- Seiten 529-530
- https://doi.org/10.33196/wbl201809052901
30,00 €
inkl MwStNach § 38 Abs 1 Satz 1 UGB gehen die Rechtsverhältnisse zum Zeitpunkt des Unternehmensübergangs über.
Die Vereinbarung eines Ausschlusses der Übernahme der Verbindlichkeiten durch den Erwerber nach § 38 Abs 4 UGB muss „beim Unternehmensübergang“ erfolgen. Erforderlich ist ein enger zeitlicher Zusammenhang zum Unternehmensübergang; nur ein derartiger Publizitätsakt kann den Haftungsausschluss herbeiführen. Nach herrschender Ansicht ist dabei ein strenger Maßstab anzulegen.
Abzustellen ist auf den grundsätzlich im Titelgeschäft vorgesehenen Erfüllungszeitpunkt. Der Zeitpunkt der Unterfertigung des schriftlichen Vertrags ist demgegenüber nach dem klaren Wortlaut des § 38 UGB nicht entscheidend.
Nach den Gesetzesmaterialien ist entscheidend, ob der Erwerber über die Unternehmensorganisation so verfügen kann, dass die Beziehungen zu den Vertragspartnern des Veräußerers zweckentsprechend zum Einsatz kommen können. Dafür kann auch bereits die Einräumung einer Verfügungsmöglichkeit vor dem dinglichen Rechtserwerb genügen. Entscheidend ist letztlich der Zeitpunkt, ab dem das Unternehmen im Namen des Erwerbers betrieben werden soll.
Wenn die Vorinstanzen in Anbetracht des zwischen dem vertraglichen Stichtag und dem Eintragungsbegehren liegenden Zeitraums von etwa sechs Wochen das Vorliegen der erforderlichen zeitlichen Nähe zum Übergang des Unternehmens verneint haben, ist darin keine vom OGH im Interesse der Rechtssicherheit aufzugreifende Fehlbeurteilung zu erblicken.
- WBl-Slg 2018/166
- § 38 UGB
- OLG Graz, 21.03.2018, 4 R 33/18g-8
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OGH, 24.05.2018, 6 Ob 80/18k
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