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Zeitpunkt für die Berechnung der fünfjährigen Benutzungsfrist im Falle einer Widerklage auf Erklärung des Verfalls

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
OEZKBand 14
Inhalt:
Entscheidung
Umfang:
967 Wörter, Seiten 75-76

30,00 €

inkl MwSt

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In dieser Entscheidung befasst sich der EuGH mit dem Ablauf des Zeitraums von 5 Jahren hinsichtlich des Kriteriums der ernsthaften Benutzung.

  • Fuchsberger, Teresa
  • § 25 Abs 2 Satz 1 und 2 des dt Markengesetzes
  • Art 58 Abs 1 Buchst a der Verordnung 2017/1001
  • Kartell- und Wettbewerbsrecht
  • Ablauf des Zeitraums von fünf Jahren hinsichtlich des Kriteriums der ernsthaften Benutzung
  • Zeitpunkt der Beurteilung
  • EuGH, 17.12.2020, Rs C-607/19
  • Erklärung des Verfalls einer Unionsmarke
  • OEZK 2021, 75
  • Art 51 Abs 1 Buchst a und Art 55 Abs 1 der Verordnung (EG) Nr 207/2009

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