Zeitpunkt für die Berechnung der fünfjährigen Benutzungsfrist im Falle einer Widerklage auf Erklärung des Verfalls
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEZKBand 14
- Inhalt:
- Entscheidung
- Umfang:
- 967 Wörter, Seiten 75-76
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In dieser Entscheidung befasst sich der EuGH mit dem Ablauf des Zeitraums von 5 Jahren hinsichtlich des Kriteriums der ernsthaften Benutzung.
- Fuchsberger, Teresa
- § 25 Abs 2 Satz 1 und 2 des dt Markengesetzes
- Art 58 Abs 1 Buchst a der Verordnung 2017/1001
- Kartell- und Wettbewerbsrecht
- Ablauf des Zeitraums von fünf Jahren hinsichtlich des Kriteriums der ernsthaften Benutzung
- Zeitpunkt der Beurteilung
- EuGH, 17.12.2020, Rs C-607/19
- Erklärung des Verfalls einer Unionsmarke
- OEZK 2021, 75
- Art 51 Abs 1 Buchst a und Art 55 Abs 1 der Verordnung (EG) Nr 207/2009