


Zellenfenster als Bestandteil der kritischen Infrastruktur; § 143 Abs 1 StGB als kumulatives Mischdelikt
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 8
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 718 Wörter, Seiten 511-512
20,00 €
inkl MwSt




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Bei der Vergitterung des Zellenfensters einer Justizanstalt handelt es sich um einen wesentlichen Bestandteil kritischer Infrastruktur nach § 74 Abs 1 Z 11 StGB, weil deren Beschädigung (etwa durch Öffnung von Schweißnähten) geeignet ist, deren Funktionsfähigkeit zumindest abstrakt zu beeinträchtigen und eine abstrakte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit – etwa durch Übergabe eines gefährlichen Gegenstands – hervorzurufen.
Bei den Varianten des § 143 Abs 1 StGB handelt es sich um kumulative Qualifikationsmerkmale, sodass Wahlfeststellungen unzulässig sind und eine unrichtige Subsumtion unter eine der beiden jedenfalls Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 10 StPO begründet.
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- § 143 Abs 1 StGB
- § 281 Abs 1 Z 10 StGB
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST-Slg 2021/57
- § 74 Abs 1 Z 11 StGB
- OGH, 27.05.2021, 12 Os 141/20g
Bei der Vergitterung des Zellenfensters einer Justizanstalt handelt es sich um einen wesentlichen Bestandteil kritischer Infrastruktur nach § 74 Abs 1 Z 11 StGB, weil deren Beschädigung (etwa durch Öffnung von Schweißnähten) geeignet ist, deren Funktionsfähigkeit zumindest abstrakt zu beeinträchtigen und eine abstrakte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit – etwa durch Übergabe eines gefährlichen Gegenstands – hervorzurufen.
Bei den Varianten des § 143 Abs 1 StGB handelt es sich um kumulative Qualifikationsmerkmale, sodass Wahlfeststellungen unzulässig sind und eine unrichtige Subsumtion unter eine der beiden jedenfalls Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 10 StPO begründet.
- § 143 Abs 1 StGB
- § 281 Abs 1 Z 10 StGB
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST-Slg 2021/57
- § 74 Abs 1 Z 11 StGB
- OGH, 27.05.2021, 12 Os 141/20g