Zinshöhe im Kartellschadenersatzrecht
Autor
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEZKBand 18
- Inhalt:
- Abhandlung
- Umfang:
- 4363 Wörter, Seiten 53-59
30,00 €
inkl MwSt
Laut § 37d Abs 2 KartG ist der Kartellschadenersatzanspruch gemäß § 1000 Abs 1 ABGB zu verzinsen. Bisher ungeklärt ist, ob bei einem aufrechten unternehmensbezogenen Vertragsverhältnis zwischen dem Kartellschädiger und dem Kartellgeschädigten der allgemeine deliktische Zinssatz (4% pa) oder der höhere unternehmerische Verzugszinssatz (9,2% über dem Basiszinssatz pa) zur Anwendung kommt. Der gegenständliche Beitrag analysiert die Systematik und die europäischen Vorgaben der relevanten Bestimmungen und erläutert, weshalb Kartellschadenersatzansprüche nach Ansicht der Autoren als deliktische Ansprüche zu qualifizieren sind und die Anwendbarkeit der unternehmerischen Zinsen für diese ausscheidet.
- Kohlmaier, Anna
- Reiter, Alexander
- OEZK 2025, 53
- Zinsen
- § 456 UGB
- Kartell- und Wettbewerbsrecht
- Kartellrecht
- Schadenersatz
- § 37d KartG
- § 1333 ABGB
- § 1000 ABGB