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Zinsminderung ohne Mangelanzeige – oder doch nicht?

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 38
Inhalt:
Aufsatz
Umfang:
5611 Wörter, Seiten 181-188

30,00 €

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In der E 5 Ob 176/23b setzte sich der OGH erneut mit der Frage auseinander, ob die Bestandzinsminderung nach § 1096 Abs 1 Satz 2 ABGB eine Anzeige des Mangels iSd § 1097 ABGB voraussetzt. Der Gerichtshof verneinte dies für den Fall, dass der Bestandnehmer unverschuldet keine Kenntnis vom Mangel hat und relativierte damit die zu 6 Ob 38/11y vertretene Rechtsansicht, wonach die Zinsminderung (generell) eine Mangelanzeige voraussetze. Dieser Judikaturschwenk wurde wenige Monate später von der E 9 Ob 20/23s bestätigt und ist grundsätzlich zu begrüßen. Genauer besehen, ist die Haltung des Höchstgerichts in dieser Frage aber nach wie vor heikel. Das soll im Folgenden dargelegt werden.

  • Pletzer, Renate
  • gefährliche Elektroanlage
  • subjektiv wahrnehmbare Gebrauchsbeeinträchtigung
  • Anzeigenobliegenheit
  • § 7 ETV
  • WOBL 2025, 181
  • Mangel
  • § 8 MRG
  • § 1096 ABGB
  • objektive Gebrauchsbeeinträchtigung
  • § 3 MRG
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 7a ETV
  • Mangelanzeige
  • § 1431 ABGB
  • Mietzinsminderung
  • § 1097 ABGB

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