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Reisner, Hubert

Zu Beschränkungen der Möglichkeiten der Weitergabe von Aufträgen an Subunternehmer

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Die RL 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegensteht, die den Teil des Auftrags, den der Bieter als Unterauftrag an Dritte vergeben darf, auf 30 % beschränkt.

Die RL 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegensteht, die die Möglichkeit, für die an Unterauftragnehmer vergebenen Leistungen Preisabschläge vorzunehmen, auf höchstens 20 % gegenüber den sich aus dem Zuschlag ergebenden Preisen beschränkt.

  • Reisner, Hubert
  • EuGH, 27.11.2019, C-402/18, „Tedeschi und Consorzio Stabile Istant Service“
  • Art 25 Abs 1 RL 2004/18/EG
  • Art 55 RL 2004/18/EG
  • Subunternehmeranteil
  • Art 48 Abs 4 RL 2004/18/EG
  • Art 48 Abs 3 RL 2004/18/EG
  • Art 47 Abs 2 RL 2004/18/EG
  • Art 47 Abs 3 RL 2004/18/EG
  • generelle Regelung
  • Zuschlag
  • Einzelfallprüfung
  • Vergaberecht
  • RPA 2020, 111
  • Entlohnung des Subunternehmers

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