Zu den Anforderungen an die Überwachung von (moderner) interpersoneller Kommunikation
- Originalsprache: Deutsch
- JSTBand 11
- 20. Österreichischer StrafverteidigerInnentag, 5164 Wörter
- Seiten 459 -467
- https://doi.org/10.33196/jst202405045901
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Die Überwachung verschlüsselter (interpersoneller) Kommunikation wird nunmehr seit einigen Jahren insbesondere in Strafrechtskreisen und im Bereich des Staatsschutzes diskutiert. Das Thema der Implementierung von Regelungen zur Überwachung verschlüsselter Nachrichten erhält mit jedem medial wirksamen Fall einen erneuten Aufschwung und doch scheint es – mitunter aufgrund der technischen Komplexität – schlichtweg nicht möglich, für sämtliche Stakeholder des Straf-(prozess-)rechts zufriedenstellende Lösungen zu erzielen.
Ernsthafte Ansätze scheiterten bis dato regelmäßig an der Einbindung von Fachexpert:innen aus dem Bereich der Forensik, des Informations-(sicherheits-)Rechts sowie der Nachrichtentechnik. So wurden etwa der bisherige, seinerzeit im öffentlichen Diskurs als „Bundestrojaner“ bezeichnete, Regelungsversuch einer Bestimmung zur Überwachung von verschlüsselten Nachrichten gar vom VfGH aufgrund seiner Verfassungswidrigkeit und der Nichtberücksichtigung technischer Besonderheiten erfolgreich bekämpft.
Während der österreichische Strafprozess ein solches Ermittlungsinstrument daher nicht kennt, wird die in Deutschland als „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ bezeichnete Maßnahme bereits angewendet – wenngleich diese massive Kritik erfährt. Seit
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- Telekommunikationsüberwachung
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- § 100a dStPO
- JST 2024, 459
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