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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Zu den Aufklärungspflichten beim FX-Kredit.

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§§ 1293, 1295, 1299 ABGB; § 502 ZPO. Der Fremdwährungskreditnehmer wird ausreichend aufgeklärt, wenn er erfährt, (a) dass sich der Rückzahlungsbetrag des endfälligen FX-Kredits im selben Verhältnis erhöhen oder vermindern wird, wie sich der Wechselkurs zwischen Franken und Euro verändert, (b) dass sich die Zinsen ändern können und (c) dass es möglich wäre, dass der Erlös aus dem Tilgungsträger nicht zur Kreditabdeckung ausreicht.

Wenn die Bank durch eigene Mitarbeiter über die wesentlichen Kreditrisiken aufgeklärt hat, ist dadurch ein allfälliges Versäumnis des Kreditmaklers kompensiert.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • oeba-Slg 2016/2223
  • OGH, 19.02.2016, 8 Ob 60/15d

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