


Zu den Bestimmtheitskriterien des § 12 Abs 1 GBG im Zusammenhang mit der Einräumung eines „Wohnrechts gem § 521 ABGB“
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 29
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 302 Wörter, Seiten 374-374
30,00 €
inkl MwSt




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Der Begriff „Wohnrecht“ oder „Wohnungsrecht“ erfüllt die Bestimmtheitskriterien des § 12 Abs 1 GBG nicht, weshalb die Eintragung eines Wohnungsgebrauchsrechts als Minus nicht in Frage kommt.
Bezeichnet eine Grundbuchsurkunde das einzuverleibende, ansonsten nicht näher beschriebene Recht als „Wohnrecht gem § 521 ABGB“, sind die Bestimmtheitskriterien nicht erfüllt. Der Verweis auf § 521 ABGB schafft keine Klarheit, weil diese Bestimmung sowohl das Wohnungsgebrauchsrecht als auch das Wohnungsfruchtgenussrecht definiert.
-
- § 521 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- § 12 Abs 1 GBG
- LG Feldkirch, 1 R 232/14x
- OGH, 20.04.2016, 5 Ob 55/16y – Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- WOBL-Slg 2016/111
Der Begriff „Wohnrecht“ oder „Wohnungsrecht“ erfüllt die Bestimmtheitskriterien des § 12 Abs 1 GBG nicht, weshalb die Eintragung eines Wohnungsgebrauchsrechts als Minus nicht in Frage kommt.
Bezeichnet eine Grundbuchsurkunde das einzuverleibende, ansonsten nicht näher beschriebene Recht als „Wohnrecht gem § 521 ABGB“, sind die Bestimmtheitskriterien nicht erfüllt. Der Verweis auf § 521 ABGB schafft keine Klarheit, weil diese Bestimmung sowohl das Wohnungsgebrauchsrecht als auch das Wohnungsfruchtgenussrecht definiert.
- § 521 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- § 12 Abs 1 GBG
- LG Feldkirch, 1 R 232/14x
- OGH, 20.04.2016, 5 Ob 55/16y – Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- WOBL-Slg 2016/111