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Heft 10, Oktober 2016, Band 29
Zu den Bestimmtheitskriterien des § 12 Abs 1 GBG im Zusammenhang mit der Einräumung eines „Wohnrechts gem § 521 ABGB“
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 29
- Rechtsprechung, 302 Wörter
- Seiten 374-374
- https://doi.org/10.33196/wobl201610037401
30,00 €
inkl MwStDer Begriff „Wohnrecht“ oder „Wohnungsrecht“ erfüllt die Bestimmtheitskriterien des § 12 Abs 1 GBG nicht, weshalb die Eintragung eines Wohnungsgebrauchsrechts als Minus nicht in Frage kommt.
Bezeichnet eine Grundbuchsurkunde das einzuverleibende, ansonsten nicht näher beschriebene Recht als „Wohnrecht gem § 521 ABGB“, sind die Bestimmtheitskriterien nicht erfüllt. Der Verweis auf § 521 ABGB schafft keine Klarheit, weil diese Bestimmung sowohl das Wohnungsgebrauchsrecht als auch das Wohnungsfruchtgenussrecht definiert.
- § 521 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- § 12 Abs 1 GBG
- LG Feldkirch, 1 R 232/14x
- OGH, 20.04.2016, 5 Ob 55/16y – Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- WOBL-Slg 2016/111
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