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Zu den Kriterien des Unternehmensübergangs nach § 38 UGB und § 1409 ABGB.

Autor

Kellner, Markus/​Liebel, Fabian
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
OEBABand 70
Inhalt:
Rechtsprechung des OGH
Umfang:
1140 Wörter, Seiten 689-690

20,00 €

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§ 1409 ABGB; § 32 IO; § 38 UGB. Für die Bejahung einer Unternehmensveräußerung und der damit verbundenen Haftung des Erwerbers nach § 38 UGB und § 1409 ABGB reicht bereits die Übertragung des „Unternehmenskerns“ aus. Besteht ein Unternehmen – wie hier – allerdings iW aus dem Einsatz von Arbeitsleistung des Veräußerers und wird keine „Rahmenorganisation“, wie zB ein Warenlager oder sonstige Ausstattung auf den Erwerber übertragen, liegt kein Unternehmensübergang vor.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • oeba-Slg 2022/2851
  • OGH, 22.02.2022, 8 Ob 133/21y

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