


Zu den Kriterien des Unternehmensübergangs nach § 38 UGB und § 1409 ABGB.
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 70
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 1140 Wörter, Seiten 689-690
20,00 €
inkl MwSt




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§ 1409 ABGB; § 32 IO; § 38 UGB. Für die Bejahung einer Unternehmensveräußerung und der damit verbundenen Haftung des Erwerbers nach § 38 UGB und § 1409 ABGB reicht bereits die Übertragung des „Unternehmenskerns“ aus. Besteht ein Unternehmen – wie hier – allerdings iW aus dem Einsatz von Arbeitsleistung des Veräußerers und wird keine „Rahmenorganisation“, wie zB ein Warenlager oder sonstige Ausstattung auf den Erwerber übertragen, liegt kein Unternehmensübergang vor.
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- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
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- oeba-Slg 2022/2851
- OGH, 22.02.2022, 8 Ob 133/21y
§ 1409 ABGB; § 32 IO; § 38 UGB. Für die Bejahung einer Unternehmensveräußerung und der damit verbundenen Haftung des Erwerbers nach § 38 UGB und § 1409 ABGB reicht bereits die Übertragung des „Unternehmenskerns“ aus. Besteht ein Unternehmen – wie hier – allerdings iW aus dem Einsatz von Arbeitsleistung des Veräußerers und wird keine „Rahmenorganisation“, wie zB ein Warenlager oder sonstige Ausstattung auf den Erwerber übertragen, liegt kein Unternehmensübergang vor.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- oeba-Slg 2022/2851
- OGH, 22.02.2022, 8 Ob 133/21y