Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Zu den Kündigungsbeschränkungen nach dem MG für Eisenbahngrundstücke und Flugplätze

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 28
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1508 Wörter, Seiten 43-44

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Zu den Kündigungsbeschränkungen nach dem MG für Eisenbahngrundstücke und Flugplätze in den Warenkorb legen

Eine vereinbarte Betriebspflicht spielt bei der Unterscheidung zwischen Pacht- und Mietvertrag keine entscheidende Rolle, wenn sich die Betriebspflicht bereits aus dem Gesetz ergibt.

Zweck des § 1 Abs 4 MG war es, den dort privilegierten Vermieter aus Gründen des öffentlichen Interesses in die Lage zu versetzen, Mieträumlichkeiten, die zwar vorübergehend nicht für den Eisenbahn- oder Flugplatzbetrieb Verwendung finden, aber doch damit zusammenhängen, ohne Kündigungsbeschränkungen aufkündigen zu können. Für die Frage, ob nach § 1 Abs 4 MG nur das Hauptmietverhältnis, nicht aber auch das Untermietverhältnis vom Mieterschutz ausgenommen ist, ist die Beziehung der gemieteten Räume zum Eisenbahnbetrieb maßgeblich. Der Umstand, dass der Hauptmieter nie selbst als Halter des Flugplatzes iSd LuftfahrtG aufgetreten ist, sondern die gegenüber der Vermieterin übernommene Verpflichtung im Untermietvertrag dem Untermieter delegiert hat, führt nicht dazu, dass ihm ein durch § 1 Abs 4 MG gefördertes öffentliches Interesse an einem geregelten Verkehrsbetrieb abzusprechen wäre. Eine Einschränkung des Geltungsbereichs des § 1 Abs 4 MG auf Mietverträge über einzelne Räume ist dem Gesetzeswortlaut nicht zu entnehmen.

  • BG Wels, 6 C 215/12m
  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2015/15
  • LG Wels, 22 R 338/13g
  • § 1 Abs 4 MG
  • § 49 Abs 3 MRG
  • OGH, 29.09.2014, 8 Ob 14/14p

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice