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Zu den Pflichten von Schuldner und Gläubiger nach Erteilung einer Einzugsermächtigung.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 66
- Rechtsprechung des OGH, 605 Wörter
- Seiten 284-286
- https://doi.org/10.47782/oeba201804028401
20,00 €
inkl MwSt§§ 907a, 918, 1503 ABGB; § 6a KSchG; § 14 VKrG. Nach Einteilung einer Einzugsermächtigung hat der Schuldner für ausreichende Deckung seines Kontos bei Fälligkeit zu sorgen. Der Gläubiger muss die Belastung des schuldnerischen Kontos geltend machen; die Erfüllung tritt mit Einlösung ein. Die Gefahr einer Verzögerung der Gutschrift am Gläubigerkonto trägt bei ausreichender Deckung der Gläubiger.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- OGH, 15.11.2017, 1 Ob 204/17g
- oeba-Slg 2018/2449
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