


Zu den Pflichten von Schuldner und Gläubiger nach Erteilung einer Einzugsermächtigung.
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 66
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 605 Wörter, Seiten 284-286
20,00 €
inkl MwSt




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§§ 907a, 918, 1503 ABGB; § 6a KSchG; § 14 VKrG. Nach Einteilung einer Einzugsermächtigung hat der Schuldner für ausreichende Deckung seines Kontos bei Fälligkeit zu sorgen. Der Gläubiger muss die Belastung des schuldnerischen Kontos geltend machen; die Erfüllung tritt mit Einlösung ein. Die Gefahr einer Verzögerung der Gutschrift am Gläubigerkonto trägt bei ausreichender Deckung der Gläubiger.
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- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
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- OGH, 15.11.2017, 1 Ob 204/17g
- oeba-Slg 2018/2449
§§ 907a, 918, 1503 ABGB; § 6a KSchG; § 14 VKrG. Nach Einteilung einer Einzugsermächtigung hat der Schuldner für ausreichende Deckung seines Kontos bei Fälligkeit zu sorgen. Der Gläubiger muss die Belastung des schuldnerischen Kontos geltend machen; die Erfüllung tritt mit Einlösung ein. Die Gefahr einer Verzögerung der Gutschrift am Gläubigerkonto trägt bei ausreichender Deckung der Gläubiger.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- OGH, 15.11.2017, 1 Ob 204/17g
- oeba-Slg 2018/2449