


Zu den Verkehrssicherungspflichten (nicht nur) iZm Pollern
Autor
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZRBBand 2014
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 1669 Wörter, Seiten 64-67
20,00 €
inkl MwSt




-
Damit, dass Verkehrsteilnehmer eine eindringliche Warnung nicht wahrnehmen oder nicht beachten, muss nicht gerechnet werden.
Ein vom Geschädigten zu verantwortender erhöhter Unsicherheitsfaktor löst keine weitergehende Verkehrssicherungspflicht aus.
Auf das Vorhandensein von Sicherheitsvorkehrungen darf nur vertraut werden, wenn diese vernünftigerweise nach der Auffassung des Verkehrs zu erwarten sind.
-
- Seeber-Grimm, Diana
- Seeber, Thomas
-
- zumutbar
- Schranke
- Verkehrssicherungspflicht
- § 1319a ABGB
- Weg
- § 1319 ABGB
- Unfall
- Anlage
- Sicherheitsvorkehrungen
- ZRB 2014, 64
- Werk
- Poller
- AHG
- Baurecht
- Klagegrund
- möglich
- Segway
- OGH, 29.08.2013, 1 Ob 142/13h
Damit, dass Verkehrsteilnehmer eine eindringliche Warnung nicht wahrnehmen oder nicht beachten, muss nicht gerechnet werden.
Ein vom Geschädigten zu verantwortender erhöhter Unsicherheitsfaktor löst keine weitergehende Verkehrssicherungspflicht aus.
Auf das Vorhandensein von Sicherheitsvorkehrungen darf nur vertraut werden, wenn diese vernünftigerweise nach der Auffassung des Verkehrs zu erwarten sind.
- Seeber-Grimm, Diana
- Seeber, Thomas
- zumutbar
- Schranke
- Verkehrssicherungspflicht
- § 1319a ABGB
- Weg
- § 1319 ABGB
- Unfall
- Anlage
- Sicherheitsvorkehrungen
- ZRB 2014, 64
- Werk
- Poller
- AHG
- Baurecht
- Klagegrund
- möglich
- Segway
- OGH, 29.08.2013, 1 Ob 142/13h