Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Zu den Wesensmerkmalen einer Rahmenvereinbarung
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 2016
- Judikatur, 3122 Wörter
- Seiten 145-150
- https://doi.org/10.33196/rpa201603014501
20,00 €
inkl MwStIst eine Rahmenvereinbarung mangels rechtzeitiger Anfechtung bestandfest geworden, ist sie dem weiteren Vergabeverfahren zugrunde zu legen und können auf ihrer Grundlage gemäß § 152 BVergG 2006 öffentliche Aufträge vergeben werden.
Die Rahmenvereinbarung ist ein Instrument der Auftragsvergabe, in dem die Bedingungen für die konkrete Leistungserbringung erst nachträglich fixiert oder modifiziert werden können. Bedingungen in Bezug auf den Preis und die in Aussicht genommene Menge sind keinesfalls Wesensmerkmale des § 25 Abs 7 BVergG 2006, ohne welche nicht mehr von einer Rahmenvereinbarung gesprochen werden kann.
Nur dann, wenn, eine – gegebenenfalls auch bestandfeste – Rahmenvereinbarung derart unbestimmt ist, dass sich zwischen ihr und dem auf ihrer Grundlage erfolgenden Aufruf zum Wettbewerb kein inhaltlicher Konnex herstellen lässt, ist davon auszugehen, dass substanzielle Änderungen im Sinne EuGH C-454/06,
- Götzl, Philipp
- Busverkehr
- öffentlicher Personenverkehrsdienst
- Verkehrsverbundorganisation
- Bestandskraft
- § 17 ÖPNRV-G
- § 10 ÖPNRV-G
- VwGH, 16.12.2015, Ra 2015/04/0071, „Kleiner Linienverkehr S“
- Direktvergabe
- § 152 BVergG
- Verkehrsdienstleistung
- Vergaberecht
- Substanzielle Änderung
- Feststellungsverfahren
- § 151 BVergG
- Antragslegitimation
- RPA 2016, 145
- § 2 Z 16 lit a sublit ii BVergG
- § 18 ÖPNRV-G
- § 25 Abs 7 BVergG
Weitere Artikel aus diesem Heft
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €