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Trojer, David

Zu Fragen der Betriebskostenabrechnung/-vorschreibung im Teilanwendungsbereich des MRG und Bestandzinsminderung infolge der COVID-19-Pandemie bei einem Bekleidungsgeschäft in einem Einkaufs- und Freizeitzentrum

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Aus den BK-Abrechnungen 2016 bis 2020 sind für jedes Jahr die einzelnen Positionen mit Beträgen, die Gesamtkosten, die Gesamtfläche und die Flächen des Mieters und der sich daraus ergebende Anteil der Gesamtkosten ersichtlich. Das genügt nach der jüngeren Rsp für eine ordnungsgemäße Zusammenstellung und formelle Vollständigkeit der Abrechnung in einem – wie hier – vom MRG nicht näher determinierten, sondern der Parteienvereinbarung obliegenden Bereich.

  • Trojer, David
  • OGH, 20.02.2024, 4 Ob 143/23t, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • LGZ Wien, 39 R 54/23i
  • WOBL-Slg 2024/114
  • § 1 Abs 4 Z 1 MRG
  • § 1096 ABGB
  • § 1105 ABGB
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 1431 ABGB
  • § 21 Abs 3 MRG
  • § 273 ZPO
  • § 1012 ABGB
  • § 1104 ABGB
  • § 1099 ABGB

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