Zu Gewährleistungsansprüchen beim Erwerb von mangelhaftem Wohnungseigentum
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 32
- Rechtsprechung, 1981 Wörter
- Seiten 506 -509
- https://doi.org/10.33196/wobl201912050602
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Wohnungseigentum stellt auf Miteigentum an einem gesamten, einheitlichen Grundbuchskörper gemäß § 3 GBG ab. An einem liegenschaftsübergreifenden Objekt kann Wohnungseigentum nicht wirksam begründet werden. Mängel am begründeten Wohnungseigentum können, sofern kein Fall der rechtlich unmöglichen Wohnungseigentumsbegründung an einer liegenschaftsübergreifenden Anlage vorliegt, durch eine der Rechtslage entsprechenden Neufestsetzung der Nutzwerte bereinigt werden. Von der Mangelhaftigkeit einer Leistung nach § 922 ABGB ist dann auszugehen, wenn die Leistung hinter dem geschuldeten zurückbleibt; bei Kenntnis des Erwerbers hinsichtlich des den Mangel verursachenden Umstandes kann nicht von einer Mangelhaftigkeit der Leistung ausgegangen werden.
- Punt, Lorenz
- WOBL-Slg 2019/124
- § 3 GBG
- § 2 WEG
- Miet- und Wohnrecht
- OLG Wien, 12 R 24/18i
- § 8 Abs 1 IO
- § 922 ABGB
- § 9 Abs 2 Z 1 WEG
- OGH, 27.06.2019, 6 Ob 106/19k, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
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