Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der überreichten Revision (Amtsrevision)
- Originalsprache: Deutsch
- AFSBand 18
- Bundesfinanzgericht, 716 Wörter
- Seiten 229 -230
- https://doi.org/10.33196/afs202006022901
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Das vom revisionswerbenden Finanzamt geltend gemachte Risiko, im Falle einer aufhebenden Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes die beschwerdegegenständlichen auszuzahlenden Umsatzsteuerbeträge nicht einbringen zu können, weil kein bilaterales Abkommen bestehe, das eine Vollstreckungsrechtshilfe vorsehe, ist jedenfalls als eine erhebliche Beeinträchtigung der von der Revisionswerberin zu vertretenden öffentlichen Interessen zu verstehen. Da im gegenständlichen Fall öffentliche Interessen an der Effektuierung eines allfällig positiven Urteilsspruches für den Revisionswerber zwingend entgegenstehen, war dem Antrag auf Gewährung der aufschiebenden Wirkung daher stattzugeben.
- Fuchs, Hubert W.
- BFG, 22.03.2019, AW/2100001/2019
- Steuerrecht
- § 30 Abs 2 VwGG
- AFS 2020, 229
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