


Zugang der Mitteilung einer Arbeitsverhinderung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 38
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 761 Wörter, Seiten 737-738
30,00 €
inkl MwSt




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Eine besondere Form für die Mitteilung einer Arbeitsverhinderung sieht das Gesetz nicht vor. Eine Nachricht über SMS oder „iMessage“ genügt, wenn der Arbeitgeber solche Dienste verwendet.
Der Arbeitnehmer muss sich den Empfang der Nachricht nicht bestätigen lassen. Hat er bereits mehrfach mit dem Arbeitgeber auf diese Weise kommuniziert, darf er darauf vertrauen, dass die Nachricht dem Arbeitgeber zugegangen ist.
-
- § 862 a ABGB
- OGH, 26.09.2024, 8 ObA 44/24i
- OLG Linz, 29.07.2024, 11 Ra 23/24t-40
- WBl-Slg 2024/194
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 4 Abs 1 EFZG
Eine besondere Form für die Mitteilung einer Arbeitsverhinderung sieht das Gesetz nicht vor. Eine Nachricht über SMS oder „iMessage“ genügt, wenn der Arbeitgeber solche Dienste verwendet.
Der Arbeitnehmer muss sich den Empfang der Nachricht nicht bestätigen lassen. Hat er bereits mehrfach mit dem Arbeitgeber auf diese Weise kommuniziert, darf er darauf vertrauen, dass die Nachricht dem Arbeitgeber zugegangen ist.
- § 862 a ABGB
- OGH, 26.09.2024, 8 ObA 44/24i
- OLG Linz, 29.07.2024, 11 Ra 23/24t-40
- WBl-Slg 2024/194
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 4 Abs 1 EFZG