


Zugangskontrollrechte
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZIIRBand 2015
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 2709 Wörter, Seiten 461-465
20,00 €
inkl MwSt




-
Der betrügerische Datenverarbeitungsmissbrauch nach § 148a StGB ist gegenüber dem strafbaren Eingriff in das Recht auf Zugangskontrolle (§ 10 ZuKG) stillschweigend subsidiär, mit der Konsequenz, dass nur gewerbsmäßiges Handeln strafbar ist; private Nutzer bleiben nach § 10 Abs 3 ZuKG straffrei.
Nach § 10 Abs 5 ZuKG ist der Täter nur auf Verlangen des in seinen Rechten verletzten Diensteanbieters zu verfolgen. Es handelt sich um ein Privatanklagedelikt.
Leitsätze verfasst von Hon.-Prof. Dr.
Clemens Thiele , LL.M. -
- Thiele, Clemens
-
- § 28 StGB
- § 119 Abs 1 StPO
- ZIIR 2015, 461
- OGH, 09.04.2015, 12 Os 153/14p, Strafbarer Eingriff in Zugangskontrollrechte
- § 101 Abs 2 StPO
- Datenverarbeitungsmissbrauch, betrügerischer
- Eingriffe in das Recht auf Zugangskontrolle
- Scheinkonkurrenz
- § 10 ZuKG
- § 148a StGB
- Medienrecht
- Privatanklagedelikt
- Computerbetrug, gewerbsmäßiger
- Verschlüsselungssysteme.
- Pay-TV-Smartcard
- § 91 Abs 1 StPO
- Subsidiarität, stillschweigende
Der betrügerische Datenverarbeitungsmissbrauch nach § 148a StGB ist gegenüber dem strafbaren Eingriff in das Recht auf Zugangskontrolle (§ 10 ZuKG) stillschweigend subsidiär, mit der Konsequenz, dass nur gewerbsmäßiges Handeln strafbar ist; private Nutzer bleiben nach § 10 Abs 3 ZuKG straffrei.
Nach § 10 Abs 5 ZuKG ist der Täter nur auf Verlangen des in seinen Rechten verletzten Diensteanbieters zu verfolgen. Es handelt sich um ein Privatanklagedelikt.
Leitsätze verfasst von Hon.-Prof. Dr.
- Thiele, Clemens
- § 28 StGB
- § 119 Abs 1 StPO
- ZIIR 2015, 461
- OGH, 09.04.2015, 12 Os 153/14p, Strafbarer Eingriff in Zugangskontrollrechte
- § 101 Abs 2 StPO
- Datenverarbeitungsmissbrauch, betrügerischer
- Eingriffe in das Recht auf Zugangskontrolle
- Scheinkonkurrenz
- § 10 ZuKG
- § 148a StGB
- Medienrecht
- Privatanklagedelikt
- Computerbetrug, gewerbsmäßiger
- Verschlüsselungssysteme.
- Pay-TV-Smartcard
- § 91 Abs 1 StPO
- Subsidiarität, stillschweigende