


Zulässige Empfehlung eines Optikers durch einen Augenarzt
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 30
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1576 Wörter, Seiten 651-652
30,00 €
inkl MwSt




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Das Werbeverbot in § 3 der Verordnung Arzt und Öffentlichkeit 2014 kann in vertretbarer Weise dahin ausgelegt werden, dass es dem Arzt nicht untersagt ist, auf Frage eines Patienten einen bestimmten Anbieter der von ihm verordneten Produkte zu empfehlen. Anders wäre nur dann zu entscheiden, wenn die Empfehlung auf sachfremden Motiven, insb auf einem damit verbundenen Vorteil für den Arzt, beruhte.
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- OGH, 30.08.2016, 4 Ob 133/16m, „Augenoptiker“
- § 1 Abs 1 Z 1 UWG
- LG Eisenstadt, 07.12.2015, GZ 18 Cg 1/15x-22
- WBl-Slg 2016/217
- § 3 der Verordnung Arzt und Öffentlichkeit 2014
- OLG Wien, 14.04.2016, GZ 1 R 24/16f-26
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
Das Werbeverbot in § 3 der Verordnung Arzt und Öffentlichkeit 2014 kann in vertretbarer Weise dahin ausgelegt werden, dass es dem Arzt nicht untersagt ist, auf Frage eines Patienten einen bestimmten Anbieter der von ihm verordneten Produkte zu empfehlen. Anders wäre nur dann zu entscheiden, wenn die Empfehlung auf sachfremden Motiven, insb auf einem damit verbundenen Vorteil für den Arzt, beruhte.
- OGH, 30.08.2016, 4 Ob 133/16m, „Augenoptiker“
- § 1 Abs 1 Z 1 UWG
- LG Eisenstadt, 07.12.2015, GZ 18 Cg 1/15x-22
- WBl-Slg 2016/217
- § 3 der Verordnung Arzt und Öffentlichkeit 2014
- OLG Wien, 14.04.2016, GZ 1 R 24/16f-26
- Allgemeines Wirtschaftsrecht