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- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 27
- Rechtsprechung, 1683 Wörter
- Seiten 659-660
- https://doi.org/10.33196/wbl201311065901
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inkl MwStAn Kinder gerichtete Werbung ist nicht absolut unzulässig. Zur unlauteren aggressiven Geschäftspraktik iS des § 1a UWG iVm Z 28 Anhang UWG wird sie durch die direkte Kaufaufforderung.
Eine mittelbare Aufforderung, ein Produkt zu kaufen, stellt dieses nur ganz allgemein als besonders reizvoll dar, oder lässt die Adressaten erst aus sonstigen Umständen darauf schließen, ein Produkt zu kaufen. Zwischen Aufforderung und Entstehung des Erwerbsentschlusses liegt in diesem Fall ein zusätzlicher Schritt, der nicht vom Werbenden vorgenommen, sondern vom Umworbenen vollzogen wird.
Das bloße Aufzeigen einer konkreten Kaufmöglichkeit iS einer bloßen Information, dass es Angebote gibt, oder die Aufforderung zum Betreten eines Geschäftslokals, erfüllt den Tatbestand nach Z 28 Anhang UWG nicht.
- WBl-Slg 2013/240
- HG Wien, 17.09.2012, 18 Cg 36/12a-7
- OLG Wien, 28.02.2013, 1 R 255/12w-13
- § 1a UWG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Z 28 Anhang UWG
- OGH, 09.07.2013, 4 Ob 95/13v, „Videospiel D-Universe“
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